Akteure

Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Minister für Denkmalschutz

Der für Denkmalschutz zuständige Minister:

  • ergreift die Initiative über Anträge zur Unterschutzstellungen von Denkmälern oder Landschaften sowie über die Aufhebung des Schutzes,

  • erteilt die Denkmalgenehmigungen.

Die Regierung verleiht diesen Entscheidungen durch Erlasse Gesetzeskraft.

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Fachbereich Kultur

Die Aufgaben des Fachbereichs im Denkmalschutz sind:

  • Bearbeitung der Akten zu Unterschutzstellungen und Denkmalgenehmigungen.

  • Erfassung und Inventarisierung des Kulturerbes.

Der Fachbereich Kultur ist zudem Ansprechpartner und Berater für Eigentümer, Architekten, Bauämter oder Interessierte für alle Anliegen zum Thema Denkmalpflege und Denkmalschutz.

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Fachbereich für Infrastruktur

Der Fachbereich Infrastruktur ist ausschließlich Ansprechpartner für die Bezuschussung von Veränderungsarbeiten.

Die Einhaltung der Denkmalgenehmigung muss vor Auszahlung der Zuschüsse festgestellt werden.

Königliche Denkmal- und Landschaftsschutzkommission (KDLK)


Die KDLK besteht aus neun Mitgliedern und ist das beratende Gremium bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Denkmalpflege. Das Gremium verfasst auf Anfrage der Regierung Stellungnahmen und hilft dem zuständigen Minister bei der Entscheidungsfindung über Anträge und Genehmigungen.

Die neun Mitglieder verfügen allesamt durch ihre berufliche Qualifikation über ausreichend Erfahrung in Sachen Denkmal- und Landschaftsschutz, sie sind bspw. Architekten, Förster, Kunsthistoriker oder Landschaftsgestalter. Nach vier Jahren wird das Gremium durch den zuständigen Minister neu eingesetzt. Das Ministerium stellt einen Berater und das Sekretariat zur Verfügung.